Presse
10.11.2011, 13:36 Uhr
Anträge der Kreis-CDU in Leitantrag für die Einführung eines bundesweiten Mindestlohn aufgenommen.
Delegierte Dr. Monika Stolz, Dr. Annette Schavan, Peter Bausenhart, Paul Glöckler und Heinz Wiese vertreten diese Forderung beim CDU Bundesparteitag in Leipzig
Auf dem am Wochenende beginnenden Bundesparteitag der CDU in Leipzig steht unter anderem die Entscheidung zur Einführung eines Mindestlohns/ Lohnuntergrenze in den Antragsunterlagen. Darin sind auch die drei Anträge des Kreisverbandes der CDU Alb-Donau/Ulm zur Lohnuntergrenze eingearbeitet.


Unter den knapp 2000 zu behandelnden Anträgen untermauern somit diese drei Anträge die von der Basis erhobene Forderung einer einheitlichen Lohnuntergrenze nach dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Dieses Thema wird auch laut der stellvertretenden Bundesvorsitzenden Annette Schavan eines der wesentlichsten Beschlüsse des Bundesparteitages sein. Allerdings ist über diese Anträge noch nicht entschieden und in Leipzig wird noch Überzeugungsarbeit notwendig sein. Am Montag in seiner Sitzung zeigte sich der CDU Kreisvorstand sehr erfreut, diesen bundespolitischen Meilenstein mit beflügelt zu haben.

 

Heinz Wiese hatte diese drei Anträge federführend in den Kreisvorstand eingebracht, der sie dann als Anträge des Kreisverbands zum diesjährigen Bundesparteitag der CDU Deutschlands einreichte. Zum ersten Mal wird in diesem Jahr der 36-Jährige Diplom-Betriebswirt (FH) und gelernte Maurer Peter Bausenhart aus Ehingen-Nasgenstadt mit als Delegierter am Bundesparteitag teilnehmen.


Nachstehend die drei Anträge des CDU Kreisverbandes in Kurzfassung:


Der CDU Bundesparteitag möge beschließen:

Die CDU /CSU Bundestagsfraktion und die CDU/CSU-geführte Bundesregierung werden aufgefordert, eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze einzuführen, die sich am von den Tarifpartnern festgelegten Mindestlohn in der Zeitarbeit orientiert.


Die CDU /CSU Bundestagsfraktion und die CDU/CSU-geführte Bundesregierung werden aufgefordert, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für Zeitarbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit konsequent umzuset­zen und die Möglichkeit, ihn über Tarifverträge zu umgehen, auf die Einar­beitungszeit zu begrenzen.


Die CDU /CSU Bundestagsfraktion und die CDU/CSU-geführte Bundesregierung werden aufgefordert, die Möglichkeiten für sachgrundlos befristete Beschäftigungen nach den Teilzeit- und Befristungsgesetz einzuschränken und die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit diesem Ziel auf den Prüfstand zu stellen.